Arche Brandshagen

In der Arche Brandshagen sind alle willkommen,
die für Mensch und Tier Hilfen anbieten möchten oder die Hilfe benötigen!

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ÜBER UNS

Spenden

Als gemeinnütziger Verein bekommen wir keine regelmäßige finanzielle Unterstützung, sondern sind auf Spenden, Mitgliedsbeiträge und Projektförderung angewiesen.

Unsere Bankverbindung:
Arche Brandshagen e.V. – DE34 1505 0500 0102 0849 80

Neben Einzelspenden freuen wir uns besonders über regelmäßige Spenden, z.B. per Dauerauftrag. Ein kleiner Betrag wie 5,00 € tut nicht weh, hilft uns aber sehr.

Hier ein Beispiel für eine sehr schöne besondere Unterstützung: Eine Abteilung einer großen deutschen Bank hat im Rahmen eines Projektes zuerst Geld gesammelt (das vom Arbeitgeber, also der Bank großzügig aufgestockt wurde), dann das Material angeschafft für einen neuen Unterstand für unsere Tiere und diesen dann an einem Samstag gemeinsam aufgebaut. Ein schöner Tag für alle und das Betriebsklima hat auch gewonnen.

In Kürze wird es auch möglich sein, via paypal zu spenden…

Bei Spenden stellen wir gern eine Spendenbescheinigung aus.

Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Einzelzahlung können Sie beim Finanzamt ohne offizielle Spendenbescheinigung mit einem einfachen Zahlungsnachweis absetzen. Als Nachweis reicht Ihr Kontoauszug, Online-Banking-Beleg oder ein Zahlungsnachweis von Bezahldiensten (wie PayPal), sofern Name, Betrag und das Buchungsdatum erkennbar sind. 

Sachspenden

Neben Barspenden sind auch Sachspenden möglich. So freuen wir uns besonders über die gute Ziegenmilch von Andechser, die wir für die Aufzucht der Babies brauchen. Nicht nur bei den Rehen, sondern auch bei den Lämmern haben wir mit der Ziegenmilch beste Erfahrungen gemacht. Wichtig ist, dass es die Vollfettmilch ist.

Darüber hinaus brauchen wir Halfter, Führstricke, etc. für unsere anderen Tiere ebenso wie immer wieder Äpfel, Möhren und Haferflocken für alle. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt zu uns auf, was gerade wirklich benötigt wird. Tel./WhatsApp: 0152 5359 6963

Eine ganz andere Art der Zuwendung ist es, wenn Sie uns in Ihrem Testament bedenken.

Gemeinnützige Organisationen wie die Arche Brandshagen mit einem Testament zu bedenken ist einfach. Nur wenige formale Dinge gilt es zu beachten. Grundlegende Informationen geben Menschen, die etwas für den guten Zweck vererben möchten, und ihren Angehörigen Sicherheit.

Gemeinnützig vererben? Mit einem Testament
Wer im Todesfall erbt, das regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehe- und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner oder den Staat. Wer eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte, muss dies mit einem Testament regeln oder einen Erbvertrag aufsetzen lassen. Nur ein Testament oder ein Erbvertrag setzen die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und ermöglichen individuelle Gestaltungsfreiheit.

Die Angehörigen haben Fragen? Das offene Gespräch gibt Sicherheit
Jeder Mensch kann mit einem Testament frei über die Aufteilung des Vermögens bestimmen. Der Gesetzgeber garantiert Ehepartnerinnen und -partnern, Kindern, Adoptivkindern und Eltern aber einen Anspruch auf den Pflichtteil, also auf eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe. Das Gespräch mit den Angehörigen gibt allen Seiten Sicherheit.

Nur einen Teil des Erbes einem guten Zweck hinterlassen? Mit einem Vermächtnis
Wer eine bestimmte Geldsumme, eine Immobilie oder einen Wertgegenstand einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen lassen möchte, regelt dies mit einem Vermächtnis in seinem Testament. Die Organisation wird dann nicht Erbin, sondern erhält lediglich einen Anspruch gegenüber den Erbinnen und Erben.

Ohne Abzug für die gute Sache? Gemeinnützige Organisationen sind erbschaftssteuerbefreit
Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Alle Organisationen, die das Finanzamt als gemeinnützig anerkennt, sind auch bei testamentarischen Zuwendungen und Schenkungen gänzlich von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Egal, ob der Nachlass groß oder klein ist – er dient der guten Sache.

Andere Wege, einen guten Zweck zu bedenken? Schenken oder Stiften
Schon zu Lebzeiten kann man zum Beispiel Teile seines Vermögens verschenken, eine Organisation in der Lebensversicherung begünstigen oder verfügen, dass ein Kontoguthaben im Todesfall übertragen wird. 

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